1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Patricia Rohrbacher (Visual Bridges, Graz, Österreich) und Auftraggebenden für Leistungen im Bereich Scientific Illustration, Graphical Abstracts und Infografik.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebenden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Auftragserteilung & Angebot
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail erfolgt ist.
Grundlage jedes Auftrags ist eine schriftliche Projektbeschreibung, die Umfang, Format, Liefertermin und Verwendungszweck definiert.

3. Konzept- und Ideenschutz
Vorentwürfe, Wireframes, Skizzen und gestalterische Ideen, die Patricia Rohrbacher im Rahmen einer Anfrage oder vor Vertragsabschluss erstellt, unterliegen dem Urheberrechtsschutz soweit sie Werkhöhe erreichen. Eine Nutzung dieser Inhalte ohne Auftragserteilung und Honorarzahlung ist nicht gestattet.
Beispielarbeiten, die ohne Berechnung an potenzielle Auftraggebende übermittelt werden (z. B. im Rahmen der Kaltakquise), dürfen ausschließlich zur Ansicht verwendet werden. Eine Nutzung - auch auszugsweise - für eigene Publikationen, Präsentationen oder sonstige Zwecke ist ohne schriftliche Vereinbarung und gesondertes Honorar ausdrücklich untersagt.
Wird eine ohne Berechnung übermittelte Arbeit dennoch genutzt, gilt dies als konkludente Auftragserteilung. Es ist in diesem Fall das marktübliche Honorar zuzüglich einer Nutzungspauschale fällig.

4. Freigabe
Alle Entwürfe, Zwischenergebnisse und Exportdateien sind vom Auftraggebenden innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt zu prüfen und schriftlich freizugeben oder mit konkreten Änderungswünschen zurückzumelden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben. Spätere Änderungswünsche die auf fehlender oder verspäteter Rückmeldung beruhen, werden als zusätzliche Korrekturrunde nach Aufwand verrechnet.

5. Korrekturrunden
Im Leistungsumfang enthalten sind zwei Korrekturrunden nach Vorlage des Entwurfs. Eine Korrekturrunde umfasst inhaltliche Änderungen und Anpassungen auf Basis des bestehenden Konzepts.
Darüber hinausgehende Korrekturen sowie konzeptionelle Neuausrichtungen nach Freigabe des Wireframes werden nach Aufwand berechnet. Der Stundensatz wird im Angebot festgelegt.
Korrekturen sind schriftlich per E-Mail einzureichen. Mündlich oder per Telefon kommunizierte Änderungen werden nicht bearbeitet.

6. Lieferfristen
Vereinbarte Liefertermine sind Richtwerte und werden nach bestem Wissen angegeben. Verbindliche Deadlines sind schriftlich zu vereinbaren und gelten nur, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Paper, Briefing, Freigaben) rechtzeitig vorliegen.
Bei Verzögerungen durch den Auftraggebenden - insbesondere bei verspätetem Feedback oder fehlenden Materialien - verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Umstände berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

7. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle erstellten Arbeiten unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht verbleibt bei Patricia Rohrbacher.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggebende ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck (z. B. eine bestimmte Publikation, ein Journal, eine Konferenz).
Jede darüber hinausgehende Nutzung - insbesondere für weitere Publikationen, kommerzielle Zwecke, Dritte oder veränderte Fassungen - bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zusätzliche Lizenzgebühren erfordern.
Beispielarbeiten, die ohne Berechnung erstellt wurden, dürfen vom Auftraggebenden ausschließlich für den kommunizierten Zweck verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Patricia Rohrbacher behält sich das Recht vor, fertiggestellte Arbeiten im eigenen Portfolio und zu Werbezwecken zu verwenden, sofern dem nicht schriftlich widersprochen wird.

8. Vorzeitige Auflösung
Patricia Rohrbacher ist berechtigt, einen Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen - insbesondere wenn der Auftraggebende trotz schriftlicher Mahnung Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, notwendige Unterlagen nicht bereitstellt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Bricht der Auftraggebende einen laufenden Auftrag ohne wichtigen Grund ab, sind die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits erstellte Entwürfe, Wireframes und Arbeitsdateien verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Patricia Rohrbacher; dem Auftraggebenden werden keine Nutzungsrechte daran eingeräumt.
Im Fall des Abbruchs durch den Auftraggebenden nach Freigabe des Wireframes ist zusätzlich eine Ausfallspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig.

9. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über € 300,– wird eine Anzahlung von 50 % vor Projektbeginn fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet.
Solange ausstehende Zahlungen nicht beglichen sind, verbleiben alle Nutzungsrechte bei Patricia Rohrbacher.
Alle Preise sind Nettopreise. Als Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet - Rechnungen weisen daher keine USt aus.

10. Haftungsausschluss
Patricia Rohrbacher haftet nicht für inhaltliche Fehler, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebenden beruhen.
Für die wissenschaftliche Korrektheit der dargestellten Inhalte ist der Auftraggebende verantwortlich. Freigaben durch den Auftraggebenden bestätigen die inhaltliche Richtigkeit.
Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Vertraulichkeit
Unveröffentlichte Forschungsdaten und Manuskripte werden vertraulich behandelt. Patricia Rohrbacher gibt keine projektbezogenen Informationen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebenden an Dritte weiter.

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz, Österreich. Patricia Rohrbacher ist berechtigt, den Auftraggebenden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
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